FP Sign für DATEV

Digitale Unterschriften direkt aus DATEV DMS

Sparen Sie Zeit, Papier und Kosten: Mit der Lösung für digitale Signaturen lassen sich Dokumente aus DATEV heraus online signieren oder von Mandanten gegenzeichnen - ohne das Programm wechseln zu müssen. Auch Mandanten unterschreiben ohne einen eigenen Account einfach per Knopfdruck.

Dazu wird die Schnittstelle FP Sign-Connector einfach in DATEV DMS oder über die Dokumentenablage installiert.

Effizient

Sicher

Rechtskonform

Bequem

Highlights und Funktionen

  • Komfortabel und effizient direkt aus DATEV heraus
  • Stammdaten werden automatisch übernommen
  • Fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen
  • Unterschriftsfelder individuell platzierbar
  • Anpassbar an das Corporate Design der Kanzlei
  • Einfache Abbildung von komplexen Unterschrifts- und Freigabeprozessen
  • Nutzung auch per App möglich (iOS, Android)
  • Ohne Registrierung gegenzeichnen mit Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • BSI-zertifizierte Rechenzentren mit Standort Deutschland
  • entwickelt in Deutschland

Vereinfachen Sie Ihre Kanzleiabläufe!

Wir richten FP Sign für Sie ein

 

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Sicherheit bei elektronischen Signaturen

Bei der einfachen elektronischen Signatur wird eine Bilddatei der Unterschrift in ein Dokument eingefügt, beispielsweise in ein PDF. Diese Art der Unterschrift ist allerdings manipulationsanfällig und prüft weder die Berechtigung des Unterzeichners noch ist sie rechtssicher. 

FP Sign nutzt ausschließlich die höheren Sicherheitsstandards der fortgeschrittenen Signatur und der qualifizierten Signatur.

Bei Nutzung der fortgeschrittenen Signatur können Absender und Empfänger sicher sein, dass das Dokument weder verändert noch beschädigt wurde. Die Signatur wird geprüft und für ungültig erklärt, falls das Dokument manipuliert wurde.

Eine zusätzliche Absicherung per SMS-TAN-Verfahren stellt sicher, dass Ihr Dokument wirklich bei der gewünschten Person ankommt. Für viele Dokumente, darunter z.B. Angebote und Aufträge, Lieferscheine, Versicherungsverträge oder Maklerunterlagen genügt die fortgeschrittene Signatur als Sicherheitsstandard. 

Die qualifizierte Signatur kann die im § 126 BGB geforderte Schriftform ersetzen. Sie erfüllt die höchsten Anforderungen an elektronische Signaturen. 

Um die qualifizierte Signatur nutzen zu können, muss sich zunächst der Unterzeichner eindeutig identifizieren, z.B. durch ein Identifikationsverfahren wie PostIdent. Ebenso ist die Identifikation mittels eines elektronischen Personalausweises (eID) möglich.
Qualifizierte Signaturen sind personengebunden und können eine händische Unterschrift ersetzen. Damit erlangen Dokumente wie Mietverträge oder Ihre Steuererklärung Rechtswirksamkeit. Die qualifizierte Signatur gilt als das höchste und sicherste Level für Signaturen in Europa.